Rechtliche Lage Ausübung Tätigkeit Sexualbegleitung Sehn-Suchend
Aufgrund einer gründlichen Abklärung durch die zuständig amtlichen Stellen (kantonal) erfüllt Sehn-suchend die rechtlichen Voraussetzungen, und ist daher als Dienstleistungsbetrieb an dessen Standort weder Bewilligungspflichtig noch fällt das Angebot unter das neue Prostitutionsgesetz des Kantons Bern.
Herzlich
Isabelle